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Sonderzahlung für nicht jüdische NS-Verfolgte

Euromünzen und Bundesadler, © chromorange
Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte, die bereits eine Einmalleistung aus dem WDF erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200€ für 2021 und 2022 vor. Die Corona-Sonderzahlung muss per Brief beim Bundesfinanzministerium in Deutschland beantragt werden. Einzelheiten zum Antrag und zur Berechtigung finden Sie hier. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Botschaft wenden.