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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Isländischer dunkelblauer Pass mit goldenem Wappen, © Deutsche Botschaft Reykjavik
Mit der Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag verliert man automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Wenn Sie sich als Deutsche/r in Island einbürgern lassen möchten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren wollen, müssen Sie vorab eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen und ausgehändigt bekommen.
Zuständig für die Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Informationen, Merkblätter und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.