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Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Sie können über die Botschaft beim Bundesamt für Justiz ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder sich länger in Deutschland aufgehalten haben. Bitte sprechen Sie dazu während der Öffnungszeiten persönlich in der Botschaft vor und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.
Wie bekomme ich ein Führungszeugnis während eines Auslandsaufenthaltes?
Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder per Post (nicht per Telefax oder E-Mail) gestellt werden.
Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Gerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes, z. B. Smartphone.
zum Online-Portal: (Der Link lautet wie folgt: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/)
zur Internetseite AusweisApp2: (Der Link lautet wie folgt: https://www.ausweisapp.bund.de/home/)