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Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net

24.02.2021 - Artikel

Informationen zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.
Kontaktaufnahme mit der Deutschen Botschaft Reykjavik bitte über das Kontaktformular.

Der Bundestag hat am 19.01.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts angenommen.
 
Nach dem neuen Gesetz ist z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich erlaubt.

Nähere Informationen finden sich auf der Seite des Bundestages:

und auch auf der Seite der Bundesregierung:

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die Verkündung ist noch nicht erfolgt.
Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.
Staatsangehörigkeitsrelevante Sachverhalte werden daher erst nach Inkrafttreten des Gesetzes nach den neuen Regelungen bewertet.

Weitere Informationen

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