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Führungszeugnis
Führungszeugnis © Stephan Jansen/dpa
Allgemein
Das Führungszeugnis (auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt) bescheinigt, ob die
betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem
Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus. Jede Person, die das 14.
Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.
Antragsmöglichkeiten für im Ausland wohnende Personen
a) Online-Antrag
Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit,
beim Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis online zu beantragen unter
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/.
Zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses benötigen Sie lediglich neben Ihrem aktivierten
Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose
AusweisApp des Bundes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: BfJ - Informationen zum
Online-Antrag Führungszeugnis
b) Schriftlicher Antrag per Post
Personen, die nicht in Deutschland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines
Führungszeugnisses per Post (nicht per Telefax oder E-Mail) beim Bundesamt für Justiz stellen.
Das entsprechende Antragsformular sowie Informationen zum Antragsprozedere finden Sie auf der
Website des BfJ unter: BfJ Führungszeugnis aus dem Ausland
Der schriftliche Antrag muss Ihre vollständigen Personendaten und Adresse enthalten und
persönlich unterschrieben sein. Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein
(durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung, eine ausländische Behörde
oder eine/n Notar/in). Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift erst vor der zu bestätigenden Stelle
geleistet wird!
Die Bearbeitungsgebühr des Bundesamts für Justiz für das Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro
und ist vorab an das BfJ zu überweisen (Kontodaten sind auf dem Antragsformular enthalten);
Ihrem Antrag fügen Sie bitte einen Zahlungsnachweis bei.
Falls Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses bei der
Deutschen Botschaft in Reykjavik bestätigen lassen möchten, buchen Sie bitte einen Termin auf
unserer Website und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit: Terminbuchung
Bitte beachten Sie, dass für die Unterschriftsbestätigung eine Gebühr i.H.v. 36,00 Euro (zahlbar in
ISK per Kreditkarte) bei der Botschaft anfällt, die zusätzlich zu der o.g. Bearbeitungsgebühr zu
entrichten ist.
Führungszeugnis mit Apostille
Zur Anerkennung und Verwendung eines deutschen Führungszeugnisses vor isländischen
Behörden ist häufig eine Apostille erforderlich. Diese wird vom Bundesamt für Auswärtige
Angelegenheiten (BfAA) ausgestellt und bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis zur
Ausstellung einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss.
Sofern Sie für das Führungszeugnis eine Apostille benötigen, besteht die Möglichkeit, die Apostille
zusammen mit dem Führungszeugnis zu beantragen. Dafür gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Sie beantragen die Erteilung einer Apostille bzw. Endbeglaubigung online beim BfAA
(https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/apostillenundbeglaubigungen) und entrichten die dort
anfallende Gebühr. Daraufhin wird Ihnen das Antragsformular des BfAA an die von Ihnen
angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. - Sodann beantragen Sie ein Führungszeugnis beim BfJ und fügen dem Antrag ein
Begleitschreiben bei mit dem Hinweis auf die benötigte Apostille oder Endbeglaubigung unter
Angabe des Landes, für das die Apostille bzw. Endbeglaubigung benötigt wird. - Sie übersenden das Ihnen per E-Mail zugesandte Antragsformular des BfAA zusammen mit dem
Antrag eines Führungszeugnisses per Post an das BfJ. Falls Sie den Antrag auf das
Führungszeugnis über das Online-Portal des BfJ stellen, teilen Sie dem BfJ die Antragsnummer
des BfAA über das Kontaktformular mit dem Betreff „Führungszeugnis mit Auslandsbezug“ mit. - Das Führungszeugnis wird sodann durch das BfJ für die Anbringung einer Apostille bzw.
Endbeglaubigung durch Unterschrift und Siegel vorbereitet. - Das BfJ leitet das vorbereitete Führungszeugnis daraufhin zusammen mit dem von Ihnen
übermittelten Antragsformular des BfAA bzw. der BfAA-Antragsnummer an das BfAA zur Erteilung
der Apostille bzw. Endbeglaubigung weiter. - Nach Anbringung der Apostille bzw. Endbeglaubigung wird das Führungszeugnis seitens des
BfAA an Sie versendet.
Weitere Informationen zur Einholung der Apostille sowie das entsprechende Antragsformular
finden Sie auf der Homepage des BfAA:
https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen/apostille/2566120