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Hinweise bei Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger im Amtsbezirk der Botschaft Reykjavik

16.08.2023 - Artikel

Wichtiger Hinweis

(Stand: August 2023)

Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Versterben des geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Todesfall im Ausland kann zudem eine Vielzahl von kompliziert anmutenden Formalitäten mit sich bringen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige praktische Hinweise geben, die Ihnen einen ersten Überblick bei Sterbefällen von Deutschen in Island verschaffen sollen. Für ergänzende Auskünfte und offene Fragen steht Ihnen die Botschaft Reykjavik selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

1. Grundsätzliches

a) Der/Die Verstorbene hatte sich vor dem Auslandsaufenthalt für den Sterbefall versichert:

In diesem Fall übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Island oder für den Rücktransport des Leichnams/der Urne nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Hierzu beauftragt die Versicherungsgesellschaft ein Bestattungsunternehmen.

Als Angehörige müssen Sie jedoch der Versicherung mitteilen, welche Wünsche Sie betreffend einer Überführung und/oder Bestattung haben.

Möglich wäre eine Sarg-Bestattung in Island oder eine Kremierung mit anschließender Urnenbeisetzung in Island.

Oder wünschen Sie eine Überführung des Leichnams nach Deutschland mit anschließender Sarg- oder Urnenbeisetzung?


Gleichzeitig empfiehlt es sich, möglichst umgehend den zu erwartenden Umfang der Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären.


b) Der/Die Verstorbene war für den Sterbefall im Ausland nicht versichert:

Angehörige, die nicht auf einen Versicherer zurückgreifen können, müssen das Bestattungsinstitut eigenständig kontaktieren und den Auftrag zur Bestattung erteilen.

Für eine Bestattung vor Ort in Island befindet sich eine Liste von Beerdigungsinstituten am Ende dieses Merkblatts unter Pkt. 7. Bitte beachten Sie, dass nicht bei allen Bestattungsinstituten Fremdsprachen-, insbesondere Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Die entstehenden Bestattungskosten werden im Regelfall von Ihnen getragen werden müssen. Es empfiehlt sich daher, sich in jedem Fall vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot vorlegen zu lassen, um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können.

Für eine Überführung und Beisetzung in Deutschland muss auch ein deutsches Bestattungsinstitut beauftragt werden. Sollten Sie eine Rückführung nach Deutschland wünschen, setzt sich das örtliche Bestattungsunternehmen in der Regel mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Verbindung und klärt mit diesem die Transportmodalitäten direkt ab. Auch hier empfiehlt es sich, vor Auftragserteilung ein detailliertes Gesamtangebot einzuholen, dass alle Kosten (inkl. der Kosten im Ausland, der Überführung und der Beisetzung in Deutschland) enthält.

2. Sterbeurkunden

Der Arzt oder das Krankenhaus stellt die Sterbeurkunde aus. Diese Urkunde wird dem Amtsgericht übergeben, das daraufhin die internationale Sterbeurkunde ausgestellt. Die internationale Sterbeurkunde wird dem Leichnam beigelegt bzw. der Person übergeben, die den Leichnam begleitet. Insgesamt dauert die Ausstellung der Sterbeurkunde etwa drei bis fünf Werktage ab dem Todestag. Die isländischen Vorschriften sehen vor, daß in jedem Fall eine Obduktion vorgenommen werden muß. Dafür ist die Zustimmung von Angehörigen erforderlich. Das kann auch per email gegenüber der Botschaft erfolgen, wir leiten das an die zuständige isländische Polizei weiter.


3. Überführung von Sarg oder Urne nach Deutschland

Eine Einäscherung des Leichnams ist in Island möglich.

Eine Überführung des Leichnams/der Urne nach Deutschland erfolgt nur auf dem Luftweg. Die Vorbereitung nimmt i. d. R. zwischen fünf bis sieben Werktage in Anspruch. Sofern eine Kremierung stattfindet werden weitere zwei Werktage benötigt. Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte daher erst anberaumt werden, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen vor Ort in Verbindung mit dem in Deutschland beauftragten Bestattungsunternehmen die Überführungsdaten bestätigt hat.

Eine Einbalsamierung wird nicht praktiziert, wenn der Leichnam in Island bleibt. Sollte der Leichnam nach Deutschland überführt werden, kann eine Einbalsamierung auf Wunsch vorgenommen werden. Es empfiehlt sich daher, eine zeitnahe Entscheidung über den Verbleib des Leichnams zu treffen.

4. Beisetzung in Island:

Grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige auch die Möglichkeit, auf einem Friedhof in Island beigesetzt zu werden – vorbehaltlich dortiger Kapazitäten.

Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären.

5. Anreise von Angehörigen

Es ist nicht erforderlich, dass Angehörige zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Island reisen. Ansässige Unternehmen erledigen in der Regel zuverlässig alle Überführungs- oder Beisetzungsformalitäten.

War die/der Verstorbene allerdings in Island ansässig und hinterlässt keine Anweisungen hinsichtlich des Nachlasses, kann die Anreise eines Angehörigen erforderlich sein. In diesen Fällen wird gebeten, zunächst mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, welche Schritte ggfs. einzuleiten sind.

6. Ansprechpartner/-innen, Anschriften und Telefonverbindungen

Deutsche Botschaft in Reykjavik
Adresse: Laufásvegur 31, 101 Reykjavik
Tel.: 00354-530 1100
Fax: 00354-530 1101
Mobil (mit Vorwahl): 00354-663 7800 (Notfallnummer)
Website: www.reykjavik.diplo.de
Zeitunterschied zu Deutschland: - 1 Winterzeit und -2 Stunden Sommerzeit


7.Bestattungsunternehmen:

Name Útfararstofa Kirkjugarðanna, Funeral Service
Adresse Vesturhlíð 2, 105, Reykjavík, Island
Tel.: +354 551 1266
E-Mail: utfor@utfor.is
Website: www. utfor.is

Name Útfararþjónusta Hafnarfjarðar
Adresse Stapahraun 5, Hafnarfjörður, Island
Tel.: +354 565 9775
E-Mail: uth@uth.is
Website www.uth.is

Name Útfararstofa Reykjavíkur
Adresse Álfheimar 35, 104, Reykjavik, Island
Tel.: +354 553 5353

E-Mail: usr@usr.is
Website www.usr.is


Name Harpa Útfararstofa
Adresse Kirkjulundur 19, 210 Garðabær, Island
Tel.: +354 842 0204

E-Mail: harpa@harpautfor.is
Website www.harpautfor.is


Name Útfararstofa Svafars og Hermanns
Adresse Síðumúli 28, Reykjavík, Island
Tel.: +354 571 8222

E-Mail: hermann@kvedja.is
Website www.kvedja.is

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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