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Namensführung in und nach der Ehe

Uma caneta-tinteiro ao lado de uma assinatura

Assinatura e caneta, © Colourbox

08.02.2024 - Artikel

Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Eheschließung oder Auflösung der Ehe. Aus diesem Grund ist eine Namenserklärung erforderlich, wenn Sie nach der Eheschließung oder Scheidung einen anderen Namen im deutschen Pass führen wollen.

Die Klärung der Namensführung kann bei Sachverhalten mit Auslandsbezug sehr komplex sein. Die nachfolgenden Informationen dienen daher lediglich Ihrer Orientierung und ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls durch die Botschaft und das zuständige innerdeutsche Standesamt.

Grundsätzlich gilt, dass auf die Namensführung einer Person, die (unter anderem) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, automatisch deutsches Namensrecht Anwendung findet.

Dies kann bei Personen mit zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten oder mit Wohnsitz im Ausland dazu führen, dass sich aus Sicht der jeweils beteiligten Rechtsordnungen unterschiedliche Namensführungen ergeben. Diese sogenannte „hinkende Namensführung“ ist rechtlich unproblematisch, aber häufig unpraktisch und von den Betroffenen nicht gewünscht.

Mit einer Namenserklärung oder einer Rechtswahl kann in manchen Fällen eine Angleichung erreicht werden. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

Namensänderung nach Eheschließung

Ist noch eine Namenserklärung erforderlich, damit meine Namensänderung nach Eheschließung auch in den deutschen Pass eingetragen werden kann?

Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben und bei oder nach der Eheschließung beim Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, dann kann ein Pass auf den Ehenamen ausgestellt werden. In diesem Fall legen Sie bitte eine deutsche Eheurkunde vor, aus der sich die Führung des Ehenamens ergibt.

Bei Eheschließung im Ausland ändert sich für den deutschen Ehepartner im Regelfall der Familienname nicht. Es bleibt zunächst beim bisher geführten Familiennamen. Es besteht aber die Möglichkeit zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt eine Namenserklärung für einen Ehenamen nachzuholen. Verpflichtend ist dies jedoch nicht.

Eintragungen in einer ausländischen Personenstands- oder sonstigen Urkunde (z.B. in Ihrer norwegischen Heiratsurkunde oder dem Auszug aus dem Bevölkerungsregister) sind für den deutschen Rechtsbereich unerheblich und bewirken keine Änderung des Familiennamens aus deutscher Sicht.

Welche Möglichkeiten zur Namensführung nach der Eheschließung gibt es bei der Abgabe einer Namenserklärung?

Für die Änderung Ihres Familiennamens nach Eheschließung können Sie mit Ihrem Ehepartner einen Ehenamen nach deutschem Recht wählen. Haben Sie oder Ihr Ehepartner (auch) die Staatangehörigkeit eines anderen Landes, kann auch das Namensrecht dieses Landes gewählt werden, sofern dieses Recht eine zivilrechtliche Namenswahl aufgrund von Eheschließung kennt.

Sind beide Ehepartner nur deutsche Staatsangehörige, kann sich die Namensführung nur nach deutschem Recht richten.

Wahlmöglichkeiten nach deutschem Recht

Bei einer Namenserklärung nach deutschem Recht können Sie entweder den Geburtsnamen oder den zur Zeitpunkt der Namenserklärung geführten Namen eines der beiden Ehepartner zum gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Der Ehepartner, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburts- oder aktuell geführten Namen dem Ehenamen als Begleitname hinzufügen oder voranstellen (mit Bindestrich).

Hinweis: Die Frage, ob ein gemeinsamer Ehename besteht, ist insbesondere auch relevant, wenn ein gemeinsames Kind geboren wird. Das Kind erhält nach deutschem Recht automatisch den Ehenamen der Eltern (ohne Begleitname), ohne dass eine zusätzliche Namenserklärung notwendig ist. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zum Thema Kindesname.


Bei einer Eheschließung in Island behält der deutsche Ehegatte den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen, weil das isländische Recht die Wahlmöglichkeiten des § 1355 BGB nicht kennt. Ehenamen sind in Island nicht üblich.
Wenn der deutsche Ehegatte eine geänderte Namensführungsänderung nach der Heirat wünscht, kann eine entsprechende Namenswahl nach der Heirat vorgenommen werden (siehe oben).

Abgabe einer Namenserklärung

Wie und wo gebe ich eine Namenserklärung für den deutschen Rechtsbereich ab?

Wenn Sie Ihren Nachnamen für den deutschen Rechtsbereich ändern möchten, müssen Sie eine Namenserklärung bei der Botschaft abgeben, die an das zuständige Standesamt in Deutschland weitergeleitet und dort abschließend rechtlich geprüft wird.

Erklärungen zur Namensführung in der Ehe können nur von beiden Ehepartnern gemeinsam und wegen der erforderlichen Unterschriftsbeglaubigung nur bei persönlicher Anwesenheit abgegeben werden.

Grundsätzlich gibt es keine Frist für die Abgabe einer Namenserklärung nach Eheschließung. Solange die Ehe besteht, kann diese Erklärung jederzeit abgegeben werden und ist dann unwiderruflich. Auch nach Auflösung der Ehe (durch Scheidung oder Tod) besteht keine Frist für die Abgabe einer Namenserklärung.

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