In Island kann die Ehe rechtswirksam vor dem Standesamt (staatliche Trauung) oder einem Geistlichen der Evangelisch-Lutherischen bzw. der Katholischen Kirche geschlossen werden. Daneben hat zum Beispiel der Gode des altnordischen Asenglaubens (Ásatrú) die Befugnis zur Eheschließung. Jede in Island anerkannte Eheschließung wird beim Nationalregister (Þjóðskrá) in Reykjavik registriert.
1. Ausländer, die in Island heiraten wollen, ohne hier einen Wohnsitz zu haben, müssen etwa drei Wochen im Voraus einen Termin für ihre Eheschließung vereinbaren. Soll die Eheschließung in Reykjavik vor dem Standesamt erfolgen, so wenden Sie sich bitte an:
Sýslumaðurinn (Standesamt)
Hlíðarsmári 1
201 Kópavogur
Tel.: + 354-458 2000
E-Mail: gifting@syslumenn.is
Auf der Webseite des Standesamts sind sämtliche Informationen, z.B. über benötigte Unterlagen, auch auf Englisch abrufbar.
Für Eheschließungen durch die Religionsgemeinschaften lauten die Anschriften:
Biskupsstofa (evang.-luth. Kirche)
Katrínartúni 4
105 Reykjavík
Tel.: +354-528 4000
E-Mail: kirkjan@kirkjan.is
Kaþólska Kirkjan Landakoti (katholische Kirche)
Hávallagötu 14-16
101 Reykjavik
Tel.: +354-552 5388
E-Mail: bokasafn@catholica.is
Ásatrúafélagið (Asengemeinde)
Síðumúli 15
108 Reykjavik
Tel.: +354-561 8633
E-Mail: asatru@asatru.is
2. Eine Aufgebotsfrist besteht in Island nicht.
3. Folgende Unterlagen im Original sind für jeden der Verlobten erforderlich:
• Geburtsurkunde (auf internationalem Vordruck)
• Ehefähigkeitszeugnis (bei Vorlage nicht älter als acht Wochen, mit amtlich beglaubigter Übersetzung in die isländische oder englische Sprache)
• Reisepass oder Personalausweis und Flugtickets
• ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und amtlich beglaubigter Übersetzung in die isländische oder englische Sprache.
• Ist eine Vorehe durch Tod eines Ehegatten beendet, so ist neben der Sterbeurkunde in internationaler Form auch eine Erklärung erforderlich, dass die Nachlassangelegenheiten geregelt sind.
• Befürwortendes Schreiben Ihrer katholischen Gemeinde in Deutschland, falls die Ehe in der katholischen Kirche geschlossen werden soll (möglichst in englischer Sprache).
4. Zusätzlich ist ein beim isländischen Standesamt erhältliches Formular (Hjónavígsluskýrsla) vorzulegen, das vollständig ausgefüllt und von Ihnen und den volljährigen Trauzeugen (die nicht zwingend bei der Trauung anwesend sein müssen) vor der Eheschließung unterschrieben werden muss. Angehörige der Botschaft dürfen nicht als Trauzeugen tätig werden.
Die Unterlagen müssen in der Regel drei Wochen vor dem Eheschließungstermin dem Standesamt bzw. der Religionsgemeinschaft vorliegen.
5. Im Fall ausreichender Englischkenntnisse der Verlobten ist ein Dolmetscher für die Eheschließungszeremonie entbehrlich. Die Botschaft kann ggf. Dolmetscher benennen.
6. Nach der Eheschließung müssen Sie sich beim Nationalregister Þjóðskrá (Borgartún 21, 105 Reykjavik, Tel.: +354-515 5300, Fax: +354-515 5310, E-Mail: skra@skra.is, Webseite: www.skra.is) eine Heiratsurkunde auf dem internationalen, mehrsprachigen Vordruck ausstellen und mit einer Apostille versehen lassen. Diese benötigen Sie zur Vorlage beim deutschen Standesamt (z.B. Eintrag in das Eheregister, namensrechtliche Erklärung). In die isländische Heiratsurkunde wird der jeweilige Familienname der Brautleute zum Zeitpunkt der Eheschließung eingetragen.
Haftungsausschluss:
Diese Angaben beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen wer-den. Gesetzliche Vorschriften und Geschäftspraktiken können sich jederzeit ändern, ohne dass die Botschaft zeitnah hiervon unterrichtet wird. Setzen Sie sich bitte vor Ihrer Eheschließung telefonisch mit den isländischen Behörden und dem Standesamt an Ihrem deutschen Wohnsitz in Verbindung.