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Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises für Minderjährige

Geburtsanzeige © colourbox
Passantrag für ein Kind
Die Passbeantragung muss persönlich erfolgen, d. h. die sorgeberechtigten Elternteile und das Kind müssen persönlich in der Botschaft anwesend sein. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, genügt die persönliche Anwesenheit dieses Elternteils und des Kindes. In diesem Fall muss jedoch ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorgelegt werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit (bitte prüfen Sie, welche Unterlagen für Ihren Antrag relevant sind):
- Antragsformular (Siehe Link unten auf dieser Seite)
- zwei aktuelle Passfotos des Kindes mit hellem Hintergrund, möglichst biometrisch
- Geburtsurkunde des Kinde
- Geburtsurkunden der sorgeberechtigten Elternteile
- gültige Reisepässe der sorgeberechtigten Elternteil
- Einbürgerungsurkunde des dt. Elternteils, falls die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben wurde
- Meldebescheinigung/Abmeldebescheinigung aus Deutschland
- Meldebescheinigung aus Island (über https://island.is/en/stadfesting-a-logheimili-einstaklings)
- ggf. deutsche Geburtsurkunde oder Namensbescheinigung eines älteren Geschwisterkindes
Je nach Familienkonstellation, sind zudem folgende Unterlagen vorzulegen:
- Bescheinigung über den Sambúð
- Heiratsurkunde der Eltern (auch von Vorehen)
- Scheidungsurkunde(n) von Vorehen (ggf. mit Anerkennungsentscheidung)
- Bescheinigung über das Sorgerecht
- Registerauszug aus dem Geburtenregister (als Nachweis der erfolgten Vaterschaftsanerkennung bei nicht verheirateten Eltern. Dies betrifft auch Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in eingetragener Lebenspartnerschaft nach isländischem Recht (Sambúð) lebten)
Bitte bringen Sie alle Dokumente im Original mit. Sie erhalten die Originale unmittelbar nach Prüfung zurück. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.
Bei komplizierteren familiären bzw. namensrechtlichen Konstellationen kontaktieren Sie uns gerne vorab: info@reykjavik.diplo.de
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zur Namensführung eines Kindes sowie der Nachbeurkundung einer Geburt in Deutschland hier.
Alle Angaben in diesen Hinweisen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.
Weitere Informationen
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