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Beantragung eines Personalausweises und Hinweise

Der neue Personalausweis

Der neue Personalausweis, © Thomas Koehler/ Photothek.net

Artikel

Die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises, dessen Inhaber/-in das 24. Lebensjahr vollendet hat, bei der Botschaft werden zum 01.01.2021 von bisher 58,80 EUR auf 67,00 EUR angehoben.

Im Gegenzug entfallen ebenfalls zum 01.01.2021 sämtliche gesonderte Gebührensätze für die nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion, PIN-Änderung und eID-Entsperrung.

Personalausweise im Scheckkartenformat können in Island persönlich bei der Botschaft in Reykjavik (nach Terminvereinbarung) beantragt werden. Welche Unterlagen Sie für einen Antrag benötigen, ist in unseren Merkblättern beschrieben.

Der Personalausweis ist mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet. Seit dem 08.07.2017 ist eine Abschaltung der Online-Funktion nicht mehr möglich. Informieren Sie sich bitte selbständig zum Thema in der Broschüre vom Bundesministerium des Innern:

Personalausweisportal des BMI

Informationsbroschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“

Bitte wenden Sie sich mit Ihren noch offenen Fragen an die Botschaft Reykjavik.

Weitere Informationen

Dies betrifft Beantragung von Reisepässen, Kinderreisepässen, Personalausweisen, die Entgegennahme von Geburtsanzeigen, Erbausschlagungen, Erbscheinanträgen, Vaterschaftsanerkennungen,…

Terminbuchungen für Passanträge, Geburtsanzeigen und andere Dienstleistungen

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